Für unsere Schweizer Kundschaft ist es einfach wichtig zu wissen dass die Firma DERFLIESENMANN HERRURSELMANN ständig über die neusten Bescheinigungen zum Ausführen handwerklicher Leistungen in der Schweiz verfügt.
Dazu gehören.:
1. Die Meldungen bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft und des Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD des jeweiligen Kantons. In dieser Bescheinigung werden Sie lieber Schweizer Kunde als Kontakt eingetragen, sowie Ihre Baustelle.
Nur in Verbindung mit diesen Angaben steht einer evtl. Kontrolle der Schweizer Behörden nichts im Wege.
2. Die ausdrückliche Bescheinigung A1 der gemeldeten Krankenkasse
Die Meldung bei der unter Punkt 1 aufgeführten Behörde wird je Baustelle neu ausgestellt und behält jeweils für 90 Tage ihre Gültigkeit.
Die A1 Bescheinigung der jeweiligen Krankenkasse behält Ihre Gültigkeit und ist bei jedem Aufenthalt in der Schweiz neu zu beantragen.
Nur in dieser Kombination ist ein reibungsloses Arbeiten in der Schweiz erlaubt und statthaft!