unsere AGB´´´S und wichtige Information

Die im unteren Teil aufgelisteten Geschäftsbedingungen ( AGB ) sind die original Geschäftsbedingungen des

"DER FLIESENMANN HERR URSELMANN Thomas Urselmann"

( im nachhinein DFHU ) genannt

Sehr geehrte Kundschaft

Die im nachhinein aufgelisteten Punkte meiner AGB´s sind aus folgendem Grunde so detailliert aufgelistet weil es von Jahr zu Jahr immer härter wird sich auf dem Markt zu platzieren. Neue Trends und immer neue Ideen der Kunden veranlassen uns zu immer härteren Verhandlungen. Dazu kommt noch der ständig steigende Druck dass immer mehr "Gewerke" Fliesenarbeiten anbieten, die eigentlich gar nichts in unserer Branche zu suchen haben.

Ich bitte Sie um Ihr Verständnis und um Ihre Rücksichtnahme. Danke

Alle in den AGB aufgeführten Punkte sind bindend für beide Seiten.

Bei Vertragsabschluss geht die Firma DFHU Thomas Urselmann verbindlich davon aus, dass der Auftraggeber diese AGB auf der Homepage des Thomas Urselmann gelesen und durch die anschließende Unterschrift akzeptiert hat.

Die Firma DER FLIESENMANN HERR URSELMANN Thomas Urselmann macht den Auftraggeber bei Besichtigung der Baustelle auf seine Homepage und die darin enthaltenen LINKS aufmerksam.

Sollte der Auftraggeber die Homepage nicht besuchen und sich mit den AGB´s nicht vertraut machen, gilt die AGB als trotzdem gelesen und verstanden!

Die AGB´s müssen daher nicht mehr in Angebote u. Abrechnungen ect. eingeführt werden.

Spätere Reklamationen, was die AGB betreffen werden daher nicht anerkannt und können nachwirkend nicht angefochten oder umgangen werden.

Alle hier aufgelisteten Bedingungen und Grundsätze sind verbindlich für beide Seiten.

Werden einzelne Positionen durch den Kunden oder durch die Firma DFHU nicht eingehalten, kann die Weiterführung des Auftrages mit sofortiger Wirkung eingestellt werden und es tritt die Verlustregelung in Kraft.

 

 

Anfahrtspauschalen

Auf Grund der ständig ansteigenden Benzinkosten sehen wir uns gezwungen auch die Anfahrtskosten anzuheben.

Wir bitten um Ihr Verständnis

* Anfahrtspauschalen / Anfahrtskosten

Bereich 1

 - 10 KM      ( einfache Anfahrt  )     25,00 € / pro Tag/Fahrt

10 - 15 KM  ( einfache Anfahrt  )     37,00 € / pro Tag/Fahrt

15 - 20 KM  ( einfache Anfahrt  )     45,00 € / pro Tag/Fahrt

20 - 30 KM  ( einfache Anfahrt  )     52,00 € / pro Tag/Fahrt

30 - 60 KM  ( einfache Anfahrt  )     60,00 € / pro Tag/Fahrt

Bereich 2   über 60 KM bedarf es der Absprache mit dem jeweiligen Kunden.

Die angegebenen Anfahrtspauschalen verstehen sich pro Tag.

Es wird pro Tag lediglich eine Fahrt/Anfahrt berechnet.

Die Anfahrtspauschalen werden bei der Schlussrechnung als eine gesonderte Position angegeben. ( auf der Rechnung erscheint.: Sonderposition Fahrten )

Bei Baustellen, die aufgrund einer bestimmten Entfernung oder einer verkehrsbedingten Einschränkung eine tägliche An u. Abfahrt unmöglich machen oder ich entscheide das die An u. Abfahrt hinderlich (Schnee-Glatteis-Baustellen ect. ) ist, berechne ich eine tägliche Unterbringungspauschale in Höhe von

90,00 € / pro Person / Tag

 

Auftragsbedingungen und Auftragsbestätigungen

Die Firma DER FLIESENMANN HERR URSELMANN (im Nachhinein DFHU genannt) gibt ihre Vertragsbedingungen bekannt und weist den Kunden im Kostenvoranschlag darauf hin, sich die Homepage von DFHU incl. den entsprechenden Unterseiten mit den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor der Unterschrift/Auftragserteilung durchzulesen.

Mit diesem Hinweis ist der Verpflichtung auf die Hinweise der Kosten und der Geschäftsbedingungen Genüge getan.

Der Kunde erkennt diese durch seine Unterschrift an.

Unabhängig von der Kenntnisnahme und dem Besuch der Homepage trotz Hinweis, gilt der Vertrag somit als ordnungsgemäß abgeschlossen.

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Der Besuch/das Erstgespräch und das Vor-Ort Aufmaß ist selbstverständlich für jeden Kunden kostenfrei.

Nachdem der Kunde den Auftrag bestätigt hat und diesen durch seine Unterschrift bestätigt hat, gilt der Vertrag als geschlossen, sofern gravierende Gründe/Änderungen im Nachhinein eine Neuverhandlung ausschließen.

Tritt der Auftraggeber vom unterschriebenen Vertrag zurück, wird eine Unkostenpauschale in Höhe von 20% des im Kostenvoranschlag gelisteten Preis fällig.

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 "Bitte sorgsam lesen"

 

Punkt 01.:        a.Kontozahlung

Sie berechnet sich durch 40/100stell zum gesamten errechneten Auftragsvolumen.

In der a.Kontozahlung ist ausschließlich der reine Arbeitspreis+Materialpreis enthalten.

Die a.Kontozahlung ist eine Vorab-Zahlung, die berechnet wird, um die Vertragsbindung zu gewährleisten und bei der Auftragserteilung fällig. Die Ablauffrist eines jeden Angebotes finden Sie im Angebot oben rechts.

Am Tage der Auftragserteilung wird die a.Kontozahlung fällig.

Leider kam es in den letzten Jahren immer wieder vor, dass Kunden sich durch mich (oder durch befreundete Gewerke) aufwendige Kostenvoranschläge und Angebote erstellen ließen und dann trotz Auftragsbestätigung vom Auftrag abgesprungen sind, weil der Kunde in letzter Minute doch noch einen "günstigeren" Handwerker gefunden hat. Die gesamte Planung sowie die gesamte Terminierung auf die nächsten Wochen u. Monate geriet damit komplett aus dem Ruder. Um dies und andere Dinge zu vermeiden erhebe ich diese a.Kontozahlung.

Ich bitte meine Kunden dies zu akzeptieren und mir diesbezüglich keinerlei Fragen zu stellen. Die Erklärung ist hier klar erläutert.

Die Firma DER FLIESENMANN HERR URSELMANN berechnet bei jedem abgeschlossenen Vertrag eine a.Kontozahlung in Höhe von 40% auf die im Kostenvoranschlag ( wobei der Kostenvoranschlag/freibleibendes Angebot an sich keine entgültige Abschlussrechnung darstellt der  ( jegliche Änderung die den zu Anfang gestellten Kostenvoranschlag betrifft bedarf der Neuverhandlung ) berechnete Summen. Mehrarbeiten sowie Arbeiten die vorab nicht zu berechnen waren werden immer gesondert dazu gerechnet.

Wichtig und unabänderbar.:

Sollte nach der Auftragserteilung und der damit verbundenen a.Kontozahlung der Kunde vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, werden von der geleisteten a.Kontozahlungen keinerlei Rückzahlungen erbracht. Der Auftrag, den wir für Sie eingeplant hatten und durch den uns andere Aufträge entgangen sind, ist damit abgegolten.-----Dies hat der Auftraggeber durch seine Unterschrift in der Auftragsbestätigung akzeptiert.

Etwaige Fahrtkosten, die wärend der Vorverhandlungszeit und der Zeit der Treffen auf der Baustelle getätigt worden sind, werden dann extra berechnet und gesondert in Rechnung gestellt.

 

Zahlbar ist diese a.Kontozahlung am Tage des Vertragsabschluss/Tag der Auftragserteilung auf das auf dem Kostenvoranschlag angegebene Konto unter Eintragung folgendem Verwendungszweck.: Fliesenverlegung Thomas Urselmann.

Bei Baustellen/Aufträgen, die weiter als 2 Monate von der Angebotserstellung entfernt sind, sind 25% a.Kontozahlung fällig. Dies bedarf der Absprache und gilt nur wenn Eigenmaterial besorgt werden muss.

Diese a.Kontozahlung hat nichts mit den einzelnen Terminierungen der Baustelle zu tun. Da bei fast jeder Baustelle/Bauvorhaben Verzögerungen auftreten können, gilt der Tag der Auftragsbestätigung als Stichtag für die in den AGB´s beschriebenen Wege.

Die a.Kontozahlung soll als Sicherheitszahlung dienen, damit weder Kunde noch DFHU die Möglichkeit haben, sich nach Auflistung aller Leistungen und Pläne sowie Materiallisten(gesondert) vom gegebenen Versprechen abzuwenden.

Arbeitspreise incl. VERLEGEMATERIALIEN bedeutet.: **Kleber**Grundierung**Dichtschlämme**Abdichtmaterialien ( außer Fliesen - Oberboden - Wandbeläge - Silikone - Schienen jeglicher Art - und sonstiges Zubehör was nicht im Verlegematerial enthalten ist.)

Zugerechnet werden sämtliche Sonderleistungen, die nicht mit dem Verlegematerial in Einklang stehen.

Beispiel.:

**die a.Kontozahlung hat ebenfalls nichts mit den laufenden (in der Regel alle 10 Tage) zu stellenden Abschlagsrechnungen zu tun. Der Gesamtpreis Angebot -a.Kontozahlung=Restkosten - Abschlagsrechnung =Restkosten - Abschlagszahlung =Restkosten.
 

Jede  Änderung, und sei sie noch so unscheinbar und geringfügig, muss im Kostenvoranschlag geändert und neu berechnet werden.

Jede, ich betone JEDE Arbeit, die nicht im Angebot oder in der Auftragserteilung steht, wird im Rapport gesondert berechnet.

Änderungen und alle zu Anfang getroffenen Besprechungen/Zeichnungen o.ä. sind damit hinfällig und bedürfen einer Neuverhandlung der gesamten Auftragsstruktur.

Arbeiten, die nicht im KVA aufgelistet sind, werden gegen Rapportzettel (und in Stundenarbeiten) in denen die jeweiligen Arbeitsschritte/Tag/Stunde/Facharbeiter/Helfer aufgelistet sind, gegen Unterschrift des Auftraggebers abgezeichnet. Der Auftraggeber versichert durch seine tägliche Unterschrift unter den Rapportzetteln auch die Abnahme der geleisteten Arbeiten. Beanstandungen gegen unterschriebene Rapportzettel/Abnahmen werden dann nur noch gegen neue Rapporte und deren Zahlungen ausgeführt. Dasselbe gilt in Bezug auf alle anfallenden spontanen Änderungen gleich welcher Art und Weise. Ebenfalls gilt dies für "spontane" Änderungen.

Material,-listen,-auflistungen,-Verrechnungen,-Abgleiche

Materialaufstellungen, die nach der Auftragserteilung erfolgen, behalten ausschließlich dann ihre Gültigkeit, wenn der Auftrag auch wirklich durch die Firma DFHU ausgeführt wird. Sollte aus irgend einem Grunde der Auftrag nach der Materialgeldzahlung durch den Kunden und nach der Materialanlieferung durch die Firma DFHU nicht zustande kommen oder der Vertrag gekündigt werden sollte (egal durch welche Seite) verbleibt das bestellte und gelieferte Material auf der jeweiligen Baustelle des jeweiligen Kunden und wird durch die Firma DFHU nicht wieder zurückgenommen. Eine Aufrechnung gegen bestehende Abmachungen seitens der Firma DFHU erfolgt dann rückwirkend. ( wo mit gemeint ist, dass sämtliche eingeräumte Rabatte verfallen und das Material gegen die ganz normale Einkaufssumme verrechnet wird,-(laut Stand Datum der Auftragskündigung).

CM - Messungen

Im Falle eines neu eingebrachten Striches ( egal in welcher Form ) ist es Vorschrift, dass der Oberbodenleger, in diesem Falle ich als Fliesenleger eine sogenannte CM-Messung durchführt.

Diese dient der Feststellung ob der frisch verlegte Estrich die erforderliche Verlegereife besitzt.

Sollte nach dem "Aufheizprotokoll", die vom Fußbodenheizungsverleger zu führen ist, die erste CM-Messung erstellt werden und diese noch nicht den nötigen Restwert anzeigt, ist nach einer weiteren Trocknungszeit eine zweite CM-Messung zu erstellen.

Beide Messungen ( eine Messung pro Raum ) werden mit je einem Messdurchgang verrechnet.

Sollten 2 Messungen anstehen, werden die 2.te Messung ebenfalls berechnet.

 

Material auf der Baustelle.:

Alle durch die Firma DFHU besorgten Materialien ( Fliesen-Kleber-Grundierungen ect. ) werden auf der jeweiligen Baustelle durch die Firma DFHU oder seiner Beauftragten befördert und in den einzelnen Etagen/Räumen befördert und verteilt.

Sollte der Kunde seine Verlegematerialien ( egal in welcher Form und Art ) in Eigenleistung organisiert haben ( z.B. Bestellungen im Internet-Sonderposten ect. ), so hat der Kunde auch die Verpflichtung, dieses Material an die jeweils zu bearbeitende Stelle im Haus zu befördern. ( Sollte dies durch die Firma DFHU erledigt werden sollen, so hat der Kunde die im Stundenrapport entstehenden Kosten zu tragen. Aber auch in diesem Fall übernimmt die Firma DFHU keine Garantie für die Unversehrtheit der zu transportierenden Materialien. )

Für Schäden durch falsche Lagerung - Transport innerhalb der Baustelle ect. übernimmt die Firma DFHU keinerlei Garantie und Gewährleistung.

Die witterungsgerechte Unterstellung der in Eigenleistung besorgten Materialien ist durch den Auftraggeber zu gewährleisten.

 

im Kundenauftrag bestellte Materialien.:

Sollten Verlegematerialien ( egal welcher Art und Weise ) durch den Kunden selber organisiert worden sein, tritt Abschnitt "Material auf der Baustelle" in Kraft.

Sollten wärend der Bauphase ( wenn wir mit unserer Arbeit begonnen haben ) irgend welche Änderungen an noch nicht bestellten oder georderten Materialien auftreten und besprochen werden, und der Kunde und damit beauftragt diese Materialien zu besorgen, so ist der Kunde ab dem Zeitpunkt der Besprechung für die Abnahme verantwortlich. Materialien die ich in Absprache mit dem Kunden bestellt habe ( egal wo auch immer ) werden nicht mehr zurückgenommen oder abbestellt.

Dies gilt auch, wenn der Kunde plötzlich meint, diese Materialien irgendwo im Internet ect. billiger zu bekommen.

Eigenbestellungen und die evtl. Möglichkeit des "günstiger" Bekommens hat der Kunde sich vorher zu überlegen und dies muss am Tage des Besprechens durch den Kunden bekannt gegeben werden.

Die Firma DERFLIESENMANN HERRURSELMANN ist in diesem Fall kein Onlineshop wo man seine Waren binnen von 14 Tagen zu jeder Zeit umtauschen oder zurückgeben kann.

Lieferung der Materialien.:

Durch die momentanen politischen Gegebenheiten, kann eine pünktliche Lieferung durch die Firma DFHU nicht übernommen werden. Zugesagte Liefertermine können sich von heute auf morgen ändern, so das Termine nicht eingehalten werden können. In diesen schwierigen Zeiten kann eine Termingarantie daher nicht übernommen werden.

 

Lagerkosten u. deren Verrechnungen

Sollte ein Kunde während des laufenden Auftrags und während der Zeit der unterschriebenen Auftragserteilung Ware oder Material durch mich in meiner Halle eingelagert haben, wird nach Auftragsniederlegung (egal durch welche Seite) eine Lagergebühr, die sich aus Lagerkosten, Verwaltung und Lagerarbeiten wie (Einräumen, umstapeln, ausführen etc. ) zusammen setzt erhoben. (und zwar vom Tage der ersten Einlagerung an bis zur Auslagerung). Der Tagessatz für diesen o.g. Fall wird mit 25,-€/Tag verrechnet. Für die anschließende Abfuhr/das abholen an meinem Lager ist in diesem Fall der Kunde/Eigentümer des Materials selbst verantwortlich. Erscheint der Kunde nicht zum durch mich genannten Abholtermin wird die Ware gegen eine Gebühr von 100,-€ an die zum Grundstück der Lagerhalle gehörende Bordsteinkante befördert und dort auf eigene Gefahr des Kunden abgestellt. Mit dieser Handlung ist die Firma DFHU aus allen Verbindlichkeiten dieser Angelegenheit entbunden und übernimmt keinerlei Haftung.
 

Jede Änderung, die nicht im Kostenvoranschlag detailiert aufgelistet ist, bedarf der sofortigen Absprache mit DFHU.

Weitere Zwischenzahlungen bedürfen der vorherigen Absprache zwischen DER FLIESENMANN HERR URSELMANN und Auftraggeber. Im Regelfall werden alle 14 Tage Zwischenrechnungen gestellt.

Die Restsumme des im Kostenvoranschlag/Angebot errechneten Betrages ist nicht automatisch die Endsumme, die auf der Abschlussrechnung zu erlesen wird.

Zusatzarbeiten so wie Fahrtkosten oder nachträglich besprochene und unterschriebene Mehrarbeiten so wie eingebrachtes Eigenmaterial werden danach mit aufgerechnet und verändern die vorab errechnete Summe des ursprünglichen Kostenvoranschlages/Angebot.

Und bitte nicht vergessen.:

"Ein Kostenvoranschlag ist immer nur so genau wie die Angaben, die man vorab vom Kunden bekommt!"

Sollten während der Bauphase gravierende Änderungen oder ständig wechselnde Änderungen vorgenommen werden, bedarf es einer Neuberechnung und der alte ursprüngliche Kostenvoranschlag gilt als NICHTIG!

Dies gilt insbesondere für Änderungen an den Formaten der zu verlegenden Fliesen.

Eine 30/60er Fliese ist anders zu berechnen als eine 30/30er Fliese.

Eine 45/90er Fliese ist anders zu berechnen als eine 30/60er Fliese.

Umrechnungsformeln gibt es bei der Verlegung nicht. Eine 45/90er Fliese ist nicht gleichzusetzen mit einer 60/60er Fliese, bloß weil die runter zu rechnenden Seitenverhältnisse anschließend wieder stimmen.

Sollte nach der Angebotserstellung die Fliesengröße geändert werden, wird auch nach Fertigstellung der Arbeiten das größere Maß der Fliese dazu gerechnet.

 

Punkt 02.:

Die Firma DER FLIESENMANN HERR URSELMANN arbeitet und berechnet grundsätzlich OHNE MATERIAL. Ausnahmen sind die Auflistung der Materialien in Absprache mit dem jeweiligen Kunden. In diesem Falle räumt die Firma DFHU dem Kunden seine Rabatte bei seinem Baustoffhändler ein. Alles Weitere regeln die Angaben unter Punkt Material, -listen,-auflistungen, -Verrechnungen,-Abgleiche (siehe weiter oben)

Das errechnete Materialgeld ist dann zzgl. der a. Kontozahlung auf das im Angebot genannte Konto zu überweisen!

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Firma DER FLIESENMANN HERR URSELMANN nur mit den auf der Startseite angegebenen Materialien arbeitet. Für keine anderen Materialien wird daher durch mich eine Gewährleistung übernommen. Die durch die Firma DFHU besorgten Materialien werden auch nach Auftragslösung egal durch welche Seite der Parteien nicht wieder zurückgenommen ! Das Material bleibt in jedem Fall im Besitz des einstigen Auftraggebers.

Die Firma DER FLIESENMANN HERR URSELMANN übernimmt keine Gewährleistung/Garantie für die Verlegung bei jeglicher Art von Fliesen, die durch den Kunden selbst, und gerade ohne Absprache mit der Firma DER FLIESENMANN HERR URSELMANN besorgt worden sind. Dies gilt ganz besonders bei Fliesen, die als "Restposten" durch den Kunden eingekauft wurden. Jegliche Verlegeungleichheiten, die durch solche Fliesen (egal welcher Art und egal von welchem Hersteller) , die von vorneherein als "Maß ungleich" erkannt wurden und dies dem Kunden mitgeteilt worden ist, nimmt der Kunde daher als gegeben hin.

Des weiteren muss der Kunde durch seine Unterschrift bestätigen (dieses geschieht bei o.g. Bedingungen durch die Unterschrift auf der Auftragsbestätigung automatisch, da dies als gelesen und verstanden vorausgesetzt wird), dass er bei Eigenmaterialstellung ganz alleine die Verantwortung für Folgeschäden an der Bausache übernimmt. Des Weiteren werden vom Kunden jegliche Maßnahmen, die er selber entscheidet vorher durch seine Unterschrift bestätigt.

Alle angegebenen Preise sind reine Arbeitsleistungspreise/pro Facharbeiter. Die/Der Helfer, den die Firma DFHU bereitstellen darf, wird durch den Kunden im Rapport extra gezahlt. Dies ist Bestandteil jedes Kostenvoranschlages und gilt somit durch die Unterschrift als verstanden.

 

 

Punkt 03.:

Verzögerungen / Ausfall / Sonderzeiten / Schäden am Fliesenwerk/Ausfall durch nicht angemeldete Handwerker die ein weiterarbeiten unterbinden

Durch seine Unterschrift und die vorab geregelten Termine was den Baustart der Baustelle oder des Bauvorhabens angeht, versichert der Auftraggeber der Firma DER FLIESENMANN HERR URSELMANN den uneingeschränkten Zugang zur Baustelle. Und zwar für jeden Tag ab Baubeginn bis zur Fertigstellung. Ebenfalls gilt als Verstanden das die Firma DER FLIESENMANN HERR URSELMANN oder einer seiner Helfer uneingeschränkten Zugang zum auf der Baustelle abgestellten Werkzeug der Firma DER FLIESENMANN HERR URSELMANN bekommt.

Verzögerungen/Ausfall ( gefordertes Material nicht da,- Vorarbeiten anderer Gewerke nicht pünktlich oder nicht so fertig dass mit den Arbeiten wie besprochen begonnen werden kann,- oder andere in Frage kommende Gründe )die Seitens des Auftraggebers oder seiner beschäftigten Gewerke auftreten, egal in welcher Hinsicht, werden mit einem Tagelohn/Stundenlohn verrechnet. Dieser liegt bei 35,-€/Std./pro Arbeiter/+Helfer und 75,-€ pro Facharbeiter/Meister oder aber als Tagelohn 600,-€/pro Arbeiter und 280,-€pro Helfer zzgl. Anfahrt für den jeweiligen Tag.

Die Ausfallvergütung ist dann zu entrichten und wird ab dem Tag in Rechnung gestellt, sobald die zugesicherte Terminierung nicht eingehalten wird.

Der Grund dafür liegt darin dass die Firma DFHU keine anderen Aufträge wärend der Wartezeit annehmen kann und wird.

Dem Auftraggeber wurde frühzeitig eine Liste ( Materialliste ect. ) mit allen nötigen Informationen zukommen gelassen, so dass von Seiten DFHU die Verzögerung nicht beeinflussbar ist.

Dies gilt selbstverständlich nur in dem Fall, wenn der Auftragnehmer ( DER FLIESENMANN HERR URSELMANN ) die Anreise zur jeweiligen Baustelle aus einem der o.g. Gründe umsonst unternommen hat.

Schäden am Fliesenwerk-Transport-Lagerung

Sollten nach Fertigstellung oder auch wären der Fertigstellung andere Gewerke im Bereich der neu verlegten Fliesen (egal ob Wand oder Boden) arbeiten, und es entstehen Schäden an den schon verlegten Fliesen, so übernimmt die Firma DFHU keinerlei Gewährleistung auf Schäden die darauf zurückzuführen sind oder vor den Arbeiten der einzelnen Gewerke nicht vorhanden waren. Wir verlegen keine Fliesen mit Schäden und übernehmen daher auch für Schäden die durch Fremdeinwirkung entstanden sind keinerlei Gewährleistung.

Kunden, die in eigener Regie Fliesen (egal welcher Art) besorgt haben, sind in eigener Regie für den Umtransport der gelieferten Fliesen auf der Baustelle und deren Etagen verantwortlich. NUR selbst besorgtes Material (egal in welcher Form) wird durch die Firma DFHU auf der Baustelle transportiert. Die Verteilung des selbst besorgten Material in die einzelnen Etagen obliegt somit ausschließlich dem Kunden.

Ebenfalls übernimmt die Firma DFHU keinerlei Haftung für Lagerschäden gleich welcher Art an selbst gekauften Materialien und Fliesen.


 

Trocknungszeiten aller Materialien incl. Grundierungen

Wir arbeiten mit Materialien, die fast ausschließlich mit Wasser angerührt und vermengt werden. Jedes Material hat seine spezifischen Trocknungszeiten. Ich bitte dies bei der Planung Ihrer Baustelle stets zu bedenken. Wenn Estriche erstellt werden, Putze an die Wände aufgezogen werden oder auch nur die normale Fliese verlegt wird,- alles bedarf einer gewissen Zeit um zu trocknen. Bitte bedenken Sie dies und vergessen, nicht dass es Tage geben wird, an denen die Baustelle einfach STILL steht, weil irgendein Gewerk trocknen muss bevor man den nächsten Schritt machen kann.

 

Wichtig für alle Kunden die eine Fussbodenheizung eingebaut bekommen.:

Bitte sorgsam lesen und beachten.:

                                                                      Koordination bei Fussbodenheizung

Die Firma DFHU übernimmt keinerlei Gewährleistungen bei Nichteinhalten folgender in den PDF-Dateien zu findenden Richtlinien.:

1. bei unsachgemäßem Einbau der Fußbodenheizung und aller damit zusammenhängenden Richtlinien wie z.B. Dehnungsfugen (Abstellwinkel,- die keine Dehnungsfugen sind)

2. bei unsachgemäßem Einbau des Estriches ( egal welche Art ) und aller damit zusammenhängenden Richtlinien.

3. bei nicht eingebauten Feuchtemesspunkten. Sollten diese Messpunkte fehlen, verweigert die Firma DFHU alle anstehenden Restfeuchtemessungen und leitet diese Messungen an den Verantwortlichen weiter. Dieser Verantwortliche ist a. der Fußbodenheizungsbauer und b. der Estrichleger oder der leitende Architekt oder Bauleiter.

4. die Firma DFHU wird keine Stemmarbeiten oder Bohrungen in Estrichen vornehmen, unter der eine Fußbodenheizung verlegt worden ist, sollten die erforderlichen Messpunkte fehlen.

5. die Firma DFHU berechnet für jede CM-Messung gesondert 70,-€ pro Messung und Messpunkt. Diese Kosten werden extra berechnet und sind nach der Messung sofort zu begleichen. Ebenfalls gilt die Anfahrt zur Messung als Anfahrtskostenpauschale und wird gesondert berechnet.

Sollte am Tag der CM-Messung keine Belegreife festgestellt werden, gilt diese Messung zu wiederholen und wird dann erneut berechnet wie vorab beschrieben.

Sofort nach Feststellung der o.g. Mängel stellt die Firma DFHU eine sogenannte "Bedenkenerklärung" aus und händigt diese dem Bauherrn aus.

Sollten diese Punkte, die im angefügten Link in den PDF-Dateien zu erlesen sind, nicht eingehalten werden, obliegt alles Weitere dem Bauherrn und den dementsprechenden Fachfirmen, die für den Einbau von a. der Fußbodenheizung und b. dem Estrich verantwortlich sind.

Klären Sie bitte alle relevanten Angelegenheiten, die zu einem reibungslosen Ablauf sorgen, mit Ihrem Architekten / Bauleiter / Koordinator / Heizungsbauer ect. ab !!

Punkt 04.:

Sämtliche Vorarbeiten, die in Bädern, an Böden und an sonstigen Bauabschnitten, die anschließend durch die Firma DFHU gefliest werden sollen, fehlerhaft oder nicht in befliesbarer Form erstellt worden sind, werden durch die Firma DFHU nicht gefliest, bevor der Zustand der zu fliesenden Sache nicht waagerecht-lotrecht-winklig oder dem anschließenden Gesamtbild entsprechend vorbereitet und vorgearbeitet wurde.

Dies unter Punkt 04 geschilderte gilt für alle Arbeiten, die die Firma DFHU nicht eigenständig ausgeführt hat.

Fremdverschulden an mangelhafter Vorarbeit wird ausschließlich durch die im Vorfeld ausführenden Gewerke (egal welche Firma oder deren Angestellten) ausgebessert und bis zur fließfähigen Abnahme durch die Firma DFHU ausgeführt.

 

Punkt 04a.:

Erscheint der Auftragnehmer ( DER FLIESENMANN HERR URSELMANN ) unentschuldigt nicht zum vereinbartem Arbeitsbeginn, gilt der Erinnerungsweg per Telefon.

Ausgeschlossen davon sind verkehrsbedingte Umstände, Unfall beim Anfahrtsweg oder witterungsbedingte Umstände oder vorab mit dem Kunden abgesprochene Zeitplanungen, die z.B. die "Nicht-Dringlichkeit" beinhalten.

Die Firma DER FLIESENMANN HERR URSELMANN verpflichtet sich vorab über die rechtzeitige Stellungnahme, was das Fernbleiben von der Baustelle betrifft, ob telefonisch oder per Mail.

Ausgenommen von diesen Regelungen sind Krankheit und Tod.

Alle gebräuchlichen Leistungen wie Wasser, Strom ect. werden vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt.

Entschuttung und Abtransport von sämtlichen Baustoffen, Bauschutt und leeren Materialtüten ect. gehen voll und ganz zulasten des Auftraggebers. Es sei denn es gilt als anders besprochen.

Die Firma DFHU entsorgt keinen Bauschutt, es sei denn, das es vorab anders besprochen wurde.

Sollte dies in Absprache der Fall sein, so darf die Firma DER FLIESENMANN HERR URSELMANN den anfallenden Bauschutt (und alles, was damit zusammen hängt) bis zum Abtransport beim Kunden unterstellen und nach gegebener Zeit abholen und abtransportieren.

Der untergestellte Bauschutt (und alles, was damit zusammen hängt) hat nichts mit der Endrechnung und der darin aufgelisteten Entsorgung zu tun.

 

Punkt 05.:

Rücktritt/Änderung/Erweiterung des Kostenvoranschlag/Angebot/Vertrag

Beide Seiten (Auftraggeber-Kunde + Auftragnehmer-DER FLIESENMANN HERR URSELMANN) haben ein 14tägiges Rücktrittsrecht vom unterschriebenen Vertrag/Angebot

*dieses endet für den Auftraggeberkunden nach der Überweisung der o.g. a. Kontozahlung sowie nach begonnener Baustelleneinrichtung (1.ster Arbeitstag). Sind noch keinerlei Zahlungen seitens des Auftraggebers geflossen, unabhängig von der Materialbesorgung seitens des Auftraggebers, so ist der Rücktritt beiderseitig möglich.

Ansonsten gilt das Datum unter der unterschriebenen Auftragserteilung, die der Auftragnehmer-DER FLIESENMANN HERR URSELMANN dem Auftraggeberkunden ausgehändigt hatte. Von diesem Datum an gilt in Verbindung mit der Unterschrift das 14tägige Rücktrittsrecht beider Seiten (außer nach Zahlung wie oben beschrieben)

Sollten gravierende Änderungen auf der Baustelle und des damit erstellten und abgegebenen Kostenvoranschlages auftreten, wird der zuerst erstellte Kostenvoranschlag nichtig und muss neu verhandelt werden.

Es reichen dann nicht mehr Rapportzettel oder nicht unterschriebene Absprachen.

Aufgerechnet werden dann erstellte und neu dazu gekommene Arbeiten/Abschnitte/Absprachen/allgemeine Änderungen und jegliche Neugestaltung und Umänderung der Baustelle, die zu Anfang anders im Ursprungsgespräch/KVA stand.

Bei einer vorzeitigen Beendigung der Baustelle (ganz egal aus welchem Grunde) muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer sein komplettes Werkzeug aushändigen und dies ohne die Fristsetzung irgend welcher Zeiten oder Termine. Dies gilt für sämtliche Zwischenfälle die auf einer Baustelle zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vorkommen könnten.

Es steht dem Auftraggeber (Kunde) wie dem Auftragnehmer ( DFHU ) zu jeder Zeit ohne die Darlegung von Gründen frei, die Arbeiten niederzulegen und die Baustelle zu räumen. Es reicht der gegebene Umstand oder die gegebenen Umstände, um eine weitere Zusammenarbeit zu beenden.

 

Punkt 06.:

Der Auftragnehmer (DER FLIESENMANN HERR URSELMANN) versichert dem Auftraggeber im Besitz einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung zu sein, die im Falle von Schäden (die durch die Firma DER FLIESENMANN HERR URSELMANN oder einem seiner Mitarbeiter auftreten) am Besitz/Baustelle/Wohnung oder allen anderen mit dem jeweiligen Auftrag in Verbindung stehenden Orten des Auftraggebers diese Schäden reguliert.
 

W  I  C  H  T  I  G

Durch den Hinweis auf der Hauptseite dieser Homepage so wie dem Hinweis in jedem geschriebenen Angebot, setze ich voraus, dass die Bedingungen 01 - 06 so wie die komplette Seite gelesen und verstanden worden sind.

Alle anderen Absprachen/Regelungen/nicht vereinbarte Vertragsbestandteile sind somit außer Kraft und haben keinerlei Gültigkeit.

Die Firma DFHU ist eine eigenständige Firma und unterliegt bei allen Bauvorhaben ausschließlich dem BAUHERRN und dessen Ansagen. Eingeteilte "Bauleiter" oder sogenannte "Koordinatoren" oder sonstige "Baustellenleiter" sind ohne Absprache mit dem jeweiligen Bauherrn nicht weisungsberechtigt. Die Firma DFHU macht seine Aufträge und die damit verbundene Auftragsbestätigung ausschließlich mit dem Bauherrn persönlich, sodass auch nur dieser baustellenrelevante Anweisungen geben darf !

Dies erkennt der Auftraggeber-Kunde durch seine Unterschrift in der Auftragserteilung/Kostenvoranschlag/Angebot an, der

als Kopie per Mail/Fax an mich zurückgesendet werden muss!

Die Firma DERFLIESENMANN HERRURSELMANN hat mit diesen AGBs seine Bedingungen für einen reibungslosen Ablauf auf der Baustelle bekannt gegeben und setzt die Kenntnisnahme des Kunden hiermit voraus.

Spätere Reklamationen sind daher ausgeschlossen und werden sofort und ohne vorherige Ankündigungen an meinen Rechtsanwalt Herrn Ansgar Stahl / Möggingen weitergeleitet.

 

78337 Öhningen/Schienen, den 21.10.2017

( Erweiterungen nicht ausgeschlossen !! )

 

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